Erziehungshilfe nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
SPFH ist eine Jugendhilfemaßnahme gemäß § 31 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Auch Betreuungsaufgaben nach § 30 KJGH werden übernommen. Wir beraten, begleiten und unterstützen Eltern mit minderjährigen Kindern in deren häuslichem Umfeld bei:
- Erziehungsschwierigkeiten
- Schulproblemen
- Partnerschafts- und Trennungskonflikten
- beengtem Wohnraum
- Überlastungssituationen Alleinerziehender
- Lebens- und Orientierungskrisen
- Umgang mit Behörden
Wenn Sie diese Art von Hilfe wünschen, beantragen Sie diese bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder wenden Sie sich direkt an uns. |