Spenden Sie Energie - die Energienothilfe
Im kommenden Winter werden Energiekrise und Inflation viele Menschen an Belastungsgrenzen bringen. Gerade gefährdete Gruppen und Menschen in prekären Lebenssituationen sind von Energiearmut sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit bedroht.
Was passiert in Mannheim?
Kirchensteuereinnahmen aus der Energiepreispauschale
Die Evangelische Landeskirche Baden hat gemeinsam mit der Diakonie Baden die Energienothilfe ins Leben gerufen. Seit 1. November können unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Rahmen ihrer Beratung Anträge für Menschen, die in einer Notlage geraten, weil sie ihre Energiekostenrechnung nicht zahlen können, stellen.
Sie kennen jemand der Hilfe benötigt, Sie wollen einen Antrag zur Energiehilfe stellen?
Wer bekommt eine Energienothilfe? Was muss man beachten und welche Unterlagen braucht es dafür? Im folgenden Leitfaden für Antragstellende haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energienothilfe aufgelistet.
1. Wann können Sie Geld aus dem Nothilfefonds erhalten?
Wenn Sie zu wenig Geld haben, um Ihre Rechnungen für Strom oder Nebenkosten der Wohnung zu bezahlen (z.B. Nachzahlung).
2. Wie kann ich die Hilfe beantragen?
Wenn Sie bei uns bereits in der Beratung sind, fragen Sie Ihre/n Berater*in.
Sonst vereinbaren Sie einen Termin bei der Sozialberatung des Diakonischen Werkes Mannheim.
montags bis freitags 08:30 bis 09:30 Uhr, Christof Sapel – Telefon 0621 28000 357 – christof.sapel@diakonie.ekiba.de
montags und dienstags 08:30 bis 09:30 Uhr, Brigitte Linnebach – Telefon 0621 28000-356 – brigitte.linnebach@diakonie.ekiba.de
Adresse: Mannheimer Arbeitslosenzentrum in der Diakoniekirche Luther, Lutherstr. 2-4, 68169 Mannheim
3. Was muss ich zum Termin mitbringen?
Wir müssen wissen, wie hoch Ihr Einkommen ist. Dazu brauchen wir:
• Lohnbescheinigung (wenn vorhanden)
• Bescheid Arbeitslosengeld SGB II oder SGB III
• Kontoauszüge der letzten zwei Monate
Wir müssen wissen, welche Ausgaben Sie haben. Dazu brauchen wir:
• Nachweis über die Miete
• Höhe der Nebenkosten: Vorauszahlung bzw. Nebenkostenabrechnung
• Vorauszahlung Strom monatlich; Jahresabrechnung (wenn vorhanden)
• Nachweise über andere Ausgaben, wenn vorhanden.
Seien Sie solidarisch – helfen Sie mit Ihrer Spende, dass andere gut durch den Winter kommen.
Energie spenden – jetzt!
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